Schuldrecht BT 1 (Kaufrecht, Werkvertragsrecht) 2018

02 Kaufvertrag - Gewährleistung

Ist beim Verbrauchsgüterkauf die Fristsetzung i.S.d. § 323 Abs. 1 BGB entbehrlich?

Nach der Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf kann der Käufer zurücktreten, wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe schafft. Eine Fristsetzung durch den Verbraucher ist nicht erforderlich. Deswegen wird teilweise angenommen, dass § 323 Abs. 1 BGB richtlinienkonform auszulegen ist und bei einem Verbrauchsgüterkauf nur den Ablauf einer Frist aber keine Fristsetzung voraussetzt. 
Im Gesetzgebungsverfahren war der Gesetzgeber allerdings der Ansicht, das Erfordernis der Fristsetzung sei richtlinienkonform.

Diskussion