Prüfungsvorbereitung HFW

Handelsmarketing

Handelsmarke sieht dem Produkt des Marktführers zum Verwechseln ähnlich.

Sortimentspolitische Entscheidung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht beurteilen!

Verstößt gegen das UWG (§ 5 (2)):

  • Eine geschäftliche Handlung ist auch irreführend, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft.

Diskussion