Prüfungsvorbereitung HFW

Führung und Personalmanagement

Arbeitnehmer - Kündigung - Klage - Arbeitsgericht

  • Anwalt
  • Ausschlussfrist
  • Güterverhandlung
  • Streitverhandlung

Anwalt:

  • die Partei benötigt keinen Anwalt
  • erst ab Landesarbeitsgericht

Ausschlussfrist:

  • die Klage ist innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einzureichen

Güterverhandlung:

  • erste Verhandlung 
  • sie findet vor einem Einzelrichter statt

Streitverhandlung

  • wenn bei Güterverhandlung keine Einigung erzielt wurde
  • vorm hauptamtlichen Arbeitsrichter und zwei Beisitzern

Diskussion