Prüfungsvorbereitung HFW

Führung und Personalmanagement

Verkäuferin bricht Fuß beim Skifahren.
Arbeitgeber zahlt nicht weiter.
Rechtslage?

Arbeitergeber muss Lohnfortzahlung leisten.
Nur wenn er der Verkäuferin ein Verschulden nachweisen könnte, läge ein Grund dafür vor, die Fortzahlung zu verweigern.

Diskussion