Verkehrsunfälle

Wird auch der berechtigte Besitz von § 7 I StVG geschützt?

  • § 7 I StVG enthält im Gegensatz zu § 823 I BGB abschließende Regelung bzgl. der geschützten Rechtsgüter
  • Wortlaut "Sache" u. "Verletzte" legt es nahe, dass § 7 I StVG neben Eigentum u. anderen dinglichen Rechten auch berechtigten unmittelbaren Besitz in SB einbezieht
  • ausdrückliche Bestimmungen des StVG stehen nicht entgegen, auch aus Sinn ergibt sich nichts anderes
  • Haftung entspricht ihren Vss. u. ihrem Umfang nach der des § 823 I
 
-->auch Mieter eines Kfz (Besitzer) fällt in SB des § 7 I

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