Wirtschafts- und Sozialkunde, Berufsübergreifendes Basiswissen

Was versteht man unter dem Begriff Tarifautonomie?

Als Tarifautonomie bezeichnet man die grundgesetzliche Garantie, dass die Tarifvertragsparteien Lohn- und Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich aushandeln können, sofern dadurch geltende Gesetze nicht verletzt werden. Rechtliche Grundlage für Tarifverträge ist das Tarifvertragsgesetz.