SchR AT

was gilt grundsätzlich bei gegenseitigen Verträgen (sofern nicht anders im Vertrag vereinbart) in Bezug auf die Frage, wann der Schuldner leisten muss 
Nicht im Bezug auf § 271 BGB (Leistungszeit: im Zweifel sofort)
(zB im Falle eine KV: Bevor oder Nachdem der Käufer seinerseits das Geld bezahlt hat?) 
 

§ 320: 
Der Schuldner ist nicht vorzuleisten verpflichtet. Erst Gegenleistung, dann Leistung (ZUG UM ZUG!)

Diskussion