Einsatztauchen

Was regelt die DGUV-R 105-002?

Mit der DGUV-R 105-002 wird das Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen bei Ausbildung, Prüfung, Übungen und Einsätzen bis 20 m, in Ausnahmefällen bis 30 m Tauchtiefe geregelt, bei denen die Haltezeiten nicht erreicht werden (Tauchen innerhalb der Nullzeit).

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