Einsatztauchen

Ein Taucher erleidet durch Missachtung von Sicherheitsregeln einen Unfall.
Tritt in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung für eine Heilbehandlung ein?
Begründe Deine Entscheidung!

Ja.
Begründung: Solange der Taucher für ein Hilfeleistungsunternehmen tätig ist, ist er versichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung regelt einen Schadensfall verschuldensunabhängig. Der Versicherungsträger kann, wenn die Schuldfrage geklärt ist, einen Regressanspruch geltend
machen.

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