Einsatztauchen

Nach der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen Druckgasbehälter und Füllanlagen einer wiederkehrenden Prüfung.
Was ist darunter zu verstehen?

Es handelt sich um:
• Die innere und äußere Prüfung alle 2,5 Jahre, sowie die Druckprüfung alle 5 Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
• Bei Füllanlagen für Atemluft beträgt die Prüffrist 5 Jahre, ansonsten legt die Aufsichtsbehörde diesen Zeitraum fest.

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