Einsatztauchen

Prüfung-Ausrüstung

Erlaubnisbedürftige Füllanlagen für Atemluft fallen auch unter die Betriebssicherheitsverordnung.
Welche Verpflichtungen leiten sich daraus für die DLRG und damit für Benutzer dieser Anlagen ab?

• Der Betreiber ist verpflichtet, die Anlage in einem sicheren Zustand zu halten.
• Die Qualität der Atemluft hat der gültigen Norm zu entsprechen.

Diskussion