Einsatztauchen

Welche Ausrüstungsgegenstände muss ein Unternehmer dem Taucher zur Verfügung stellen?

• Leichttauchgeräte nach geltender Norm, Signalleine, Schwimmflossen, Tauchermesser oder vergleichbares Werkzeug, Kälteschutzkleidung, Gewichtsgürtel mit Schnellabwurfmöglichkeit,
vorgeschriebenes Auftriebs- und /oder Tariermittel.
 
Je nach Einsatz und Gefährdungsbeurteilung können weitere Ausrüstungen und Einrichtungen erforderlich werden:
• Beleuchtungseinrichtung, Schutzhelm, Instrumente, Tauchcomputer.

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