Ausbildereignungsprüfung

Fallbeispiel:
Der persönlich und fachlich geeignete, verantwortliche Ausbilder hat den Betrieb verlassen. Ein anderer Ausbilder steht noch nicht zur Verfügung. Wie reagiert darauf die zuständige Stelle?

Die zuständige Stelle wird dem Ausbildenden eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer der Ausbildende einen persönlich und fachlich geeigneten Mitarbeiter zum Ausbilder bestimmen bzw. einen entsprechend geeigneten neuen Mitarbeiter einstellen muss.

Nach erfolglosem Fristablauf muss die zuständige Stelle (z. B. IHK) die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Regierungspräsident) informieren.

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Nach erfolglosem Fristablauf muss die zuständige Stelle (z. B. IHK) die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Regierungspräsident) informieren.

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