öffR - POR

Standartbefugnisse

Datenerhebungen im öff Raum, §§ 15-15b PolG NRW

§ 15 PolG NRW iVm § 24 I Nr. 6 OBG NRW: bei öff Veranstaltungen
Bsp. Konzerten
NICHT bei Versammlungen

§15a PolG NRW: Videoüberwachung öff Plätze
-> nur an einzelnen öff zugänglichen Orten (wenn wiederholt Straftaten +  BeschaffenH dies begünstigt)
-> unverzügliches Eingreifen der Pol mgl
-> muss durch geeignete Maßnahme erkennbar sein
(+) APR, Art. 2 I iVm 1 I GG
in seiner Ausprägung als R auf informationelle Selbstbestimmung
ALSO: Eingriff mit großer Eingriffsintensität
 
§ 15b PolG NRW: zur Eigensicherung kann Polizei bei Pers-/ Fahrzeugkontrollen Fotos + Videos herstellen
-> muss durch geeignete Maßnahme erkennbar sein

Diskussion