öffR - POR

Standartbefugnisse

Platzverweis+ Aufenthaltsverbot, § 34 PolG NRW (iVm § 24 I Nr.13 OBG NRW)

§ 34 I: nur kurzfristige Verweisungen (im Std-bereich)
Entfernungsgebot
: vorübergehende Verweisung einer Pers von einem Ort
Betretungsverbot: vorübergehendes Verbot einen Ort zu betreten

§ 34 II: Aufenthaltsverbot
= längerfristig (S.4: < 3 Monate, aber erneut mgl)
(!) nur der Polizei mgl
S. 1 Hs. 2: unverhältnism, wenn Betr verbotenen Ort betreten muss, um bspw. seine Wohnung, seinen Arzt/ Anwalt/ Arbeitsplatz aufzusuchen
 
NICHT gedeckt: Räumung besetzter Häuser
(+) soll endgültig erfolgen

Diskussion