Welche Rechtsfolge hat eine echte berechtigte GoA?

1. Rechtfertigungsgrund für Geschäftsführer: Keine Haftung aus § 823 (oder wegen PflichtV)
2. Schuldverhältnis iSv. § 280
3. Rechtsgrund iSv § 812 I 1 F1
4. Recht zum Besitz im EBV
5. Keine verbotene Eigenmacht (§§ 861 ff.) 

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