Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (Teil 1) Zusatzmodul

Wirtschafts- und Sozialkunde

Wann spricht man von einem konkreten Schaden?

Von einem konkreten Schaden spricht man, wenn ein Schaden durch Belege
exakt nachzuweisen ist.

Beispiel:
Die durch einen Deckungskauf entstandene Preisdifferenz sowie die Mehrkosten für Telefonate und ggf. Transporte stellen einen konkreten Schaden dar.