Diebstahl und Raub   

Jura, Strafrecht

Schema zu §§ 253, (255) StGB 

 I. Tatbestand
1. objektiver Tatbestand
a. Nötigungshandlung bei § 253 StGB
→ Gewalt gegen Sachen oder Drohung mit einem empfindlichen Übel 
 
b. Nötigungshandlung bei § 255 StGB 
→Gewalt gegen Personen oder Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben 
 
c. Nötigungserfolg
→ Handlung, Duldung oder Unterlassen 
 
d. Vermögensschaden 
 
e. Kausalität 
→ zwischen 1.a/ und 1.c sowie zwischen 1.a/b und 1.d
 
2. subjektiver Tatbestand
a. Tatvorsatz 
b. Absicht der rechtswidrigen und stoffgleichen Bereicherung 
 
II. Rechtswidrigkeit 
1. ggf. Rechtfertigungsgründe
 
2. Verwerflichkeit der Erpressung (nur bei § 253 StGB)
 
III. Schuld
 
IV. ggf. besonders schwerer Fall nach § 253 IV StGB 
 
V. ggf. Qualifikation nach § 250 StGB oder § 251 StGB 
 
 

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