Prüfungsschmata

Drittschadensliquidation
 
Prüfung je nach Fragestellung entweder beim Anspruchsberechtigten unter Schaden oder, wenn danach einzeln gefragt ist, einzeln als Anspruch auf Abtretung nach § 285 I BGB (analog)

Drittschadensliquidation

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