Lernfeld 1

Was ist beim Handelsregister zu beachten

Eintragung ins Handelsregister werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht und müssen in mindestens einer Tageszeitung des Amtsgerichts Bezirks veröffentlicht werden
 jeder Interessierte kann sich über die Rechtsverhältnisse und sonstige Umstände auch online informieren die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die zum Handelsregister eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken gestattet

Diskussion