Lernfeld 1

Was genießt das Handelsregister

 das Handelsregister genießt sogenannten öffentlichen Glauben das heißt solange 1 in das Handelsregister einzutragende Tatsachen nicht eingetragen und bekannt gemacht ist kann sie von demjenigen in dessen Angelegenheit sie einzutragen war einen Dritten nicht ein entgegengesetzt werden es sei denn dass Sie diesen bekannt war ist die Tatsache eingetragen und bekannt gemacht worden so muss ein dritter sie gegen sich gelten lassen

Diskussion