Lernfeld 1

Was ist bei Gründung einer Einzelunternehmung zu beachten

Die Unternehmung wird von einer Person gegründet bei Eintragung ins Handelsregister wird der Zusatz eingetragener Kaufmann e. Kfm. Bzw e. K bzw eingetragene Kauffrau e. Kffr.

Die Kapitalaufbringung wird vom Einzelunternehmer aus seinem Privatvermögen aufgebracht

Der Einzelunternehmer ist Eigentümer die Geschäftsführung hat der Einzelunternehmer

 Vertretung kann Einzelunternehmer oder prokurist übernehmen

Der Einzelunternehmer haftet mit seinem Privatvermögen
 den Gewinn erhält der Einzelunternehmer
Die Haftung hat der Einzelunternehmer

Diskussion