Lernfeld 1

Was ist bei der Gründung einer kg zu beachten

Die kommanditgesellschaft wird von mindestens einem Vollhafter komplementär und einem teilhafter Kommanditisten gegründet das Eigenkapital wird von den komplementären und Kommanditisten aus ihrem Privatvermögen aufgebracht das Eigentumsverhältnis ist zwischen komplementär und Kommanditist aufgeteilt Geschäftsführung kann nur der Komplementär übernehmen die Vertretung kann nur vom komplementär oder prokurist übernommen werden bei der Haftung haftet der Komplementär unbeschränkt unmittelbar und solidarisch Kommanditisten haften mit ihrer Kapitaleinlage bei der Gewinnverteilung 4% auf Kapitaleinlage Rest im angemessenen Verhältnis oder laut Gesellschaftsvertrag verlustverteilung im angemessenen Verhältnis oder laut Gesellschaftsvertrag

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