Lernfeld 1

Was ist eine Prokura

Kaufleute nach HGB können nach außen von Prokuristen vertreten werden nach HGB kann die Prokura nur von dem Inhaber des Handelsgeschäftes oder seinem gesetzlichen Vertreter und nur mittels ausdrückliche Erklärung erteilt werden die Erteilung kann an mehrere Personen gemeinschaftlich erfolgen Gesamtprokura
 die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlung die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist der Prokurist nur ermächtigt wenn Ihnen diese Befugnis besonders erteilt ist nach HGB ist die Erteilung der Prokura von dem Inhaber des Handelsgeschäfts zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden ist die Prokura als Gesamtprokura erteilt so muss auch diese zur Eintragung angemeldet werden

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