Lernfeld 1

Voraussetzungen unter denen der berufsausbildungs Tag gekündigt werden darf

Kündigung in der Probezeit nach bundesbildungsgesetz können beide Seite das Berufsausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen kündigen

Kündigung nach der Probezeit fristlose Kündigung nach Berufsbildungsgesetz können beide Seiten das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus einem wichtigen Grund kündigen eine Kündigung aus wichtigem Grund bezeichnet man auch als außerordentliche oder fristlose Kündigung wichtige Gründe aus Sicht des Arbeitgebers können sein einstellungsbetrug erschlichene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wiederholte Arbeitsverweigerung wiederholte Unpünktlichkeit eigenmächtiger Urlaubsantritt wichtige Gründe für Auszubildende können sein Verstoß gegen die Freistellung zum Berufsschulunterricht nicht Zahlung der Ausbildungsvergütung nicht Gewährung von Urlaub eine Kündigung aus wichtigem Grund muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes ausgesprochen werden ansonsten ist sie unwirksamunwirksam
 Kündigung nach der Probezeit ordentliche Kündigung nach Berufsbildungsgesetz können Auszubildende mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen wenn Sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen die Möglichkeit der Kündigung bezeichnet man auch als ordentlich oder fristgerechte Kündigung eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich wenn der Auszubildende nur den Betrieb wechseln möchte

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