3_Gebühren

Was sind Gebühren in besonderen Fällen?    

Antrag wird zurück genommen wegen Unzuständigkeit der Behörde

Rücknahme eines Antrages, wenn sachliche Bearbeitung noch nicht begonnen 

=> keine Gebühren
 
aus anderen Gründen:
75% zwingend
75-25% pflichtgemäßes Ermessen
25-0% Billigkeitsgründe
 
§ 15 GebG NRW


begründete Einzelfälle bei abweichende höhere Gebühren (schriftlich. Vereinbarung) 
sonst, Zeitgebühr gemäß Tarif
 
§ 3 VermWertGebO

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