3_Gebühren

Welche Verjährungen gibt es?           

Festsetzungsverjährung:
4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, Kostenanspruch entstanden
 
Zahlungsverjährung:
5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, Anspruch erstmalig fällig
 
§ 20 GebG NRW

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