Teil 3

Rechtskunde Rechtl. Grundlagen

Privates Recht, was fällt darunter?

Grundsätzl. derjenige Teil der Rechtsordnung, der die Beziehung der einzelnen RECHTSPERSONEN/STAATSBÜRGER UNTEREINANDER regelt
-Grundsatz der GLEICHORDNUNG
-Auf Augenhöhe, es kann verhandelt werden
-bsp Mietvertrag
 

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