Teil 3

Rechtskunde Rechtl. Grundlagen

Öffentliches Recht, was fällt darunter

Grundsätzl. derjenige Teil der REchtssprechung der die Beziehung der RECHTSPERSONEN/STAATSBÜRGER zu den ÖFFENTLICH-/RECHTLICHEN GEMEINSCHAFTEN(Staat/Gemeinde..) regelt und das Verhältnis der öffentlich -rechtlichen Gemeinschafen zueinander
-Grundsatz der Über-&Unterordnung

Diskussion