Teil 3

Rechtskunde BGB 1

Was sind Juristische Personen?

Z.b.: Vereine, GmbH.
keine Geschöpfe der Natur sondern Geschöpfe der Rechtsordnung. 
Die Rechtsordnung  verleiht bestimmten Zusammenschlüssen von Personen oder Gegenständen zu einer rechtlich geordneten Organisation ebenso Rechtsfähigkeit, wie sie nat. Pers. besitzen

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