Teil 3

Rechtskunde BGB 1

Beurkungdung

notarielle: macht der Notar. Garantiert, dass ein bestimmter Vertrag so und nicht anderes abgeschlossen wurde. Beurkundung bezieht sich auf den Inhalt. Notar hat Aufklärungspflicht, muss sich vergewissern, dass die Beteiligten alles verstanden haben

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