Teil 3

Rechtskunde BGB 1

Ausnahmen zur Vertragsbindung

-Widerruf(Haustürgeschäfte; Verbraucher kann den Vertrag binnen zwei Wochen widerrufen)
 
-Rücktritt(Vertrag wird aufgehoben und ggfs. erbrachte Leistungen werden rückgängig gemacht- kann sich ergeben aus Vertrag oder Gesetz)
 
-Kündigung(Willenserklärung zur Auflösung von sog. "Dauerschuldverhältnissen")
 
-Anfechtung(WIRKSAMES RECHTSGESCHÄFT/Vertrag kann druch Anfechtung RÜCKWIRKEND UNWIRKSAM
gemacht werden)
 
-Nichtigkeit(keine Bindung an Vertrag, da von Anfang an unwirksam)

Diskussion