Welche wirtschaftspolitischen Ziele beinhalted § 1 StabG und welche quantitativen Zielgrößen sind nach herrschender Meinung anzustreben ? Begründen sie.

Der § 1 StabG beinhaltet die Ziele:
- Stabilität des Preisniveaus (HVPI höchstens 2 %),
-  hoher Beschäftigungsstand ( Arbeitslosenquote von ca 3 %),
-  außenwirtschaftlichen Gleichgewicht (Außenbeitrag darf höchsten 1,5 bis 2 % des BIPs betragen)
-  ein stetiger und angemessener Wirtschaftswachstum(durchschnittliche Steigerung des realen BIP von mind. 3 %).

Das Ziel des Preisniveaus ist deshalb so gesetzt, da Geld nur seine Funktion erfüllen kann wenn der Wert stabil bleibt. Die Arbeitslosenquote kann praktisch nicht auf null sinken da Personen die ihren Job wechseln oder es Fachkräfte für Jobs gibt die nicht mehr existieren. Das Ziel des stetigen und angemessenen Wachstums ist deshalb gewählt, da Schwankungen oder zu starke Steigerungen zu Arbeitslosigkeit oder Inflation führen kann.

 

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