Teil 3

Rechtskunde BGB 1

Wann beginnt die Regelmäßige Verjährungsfrist?

Wenn die entsprechenden Voraussetzungen eingetreten sind
(Anspruch entstanden+Kenntnis der Umstände, dass Anspruch besteht+ Kenntnis der person des Schuldners) 
 
Beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres in dem die oben genannten Voraussetzungen entstanden sind
 
 
(Besonderheiten im Gewährleistungsrecht und einzelnen Büchern d BGB)

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