Teil 3

Rechtskunde BGB 2

Verschiedene Möglichkeiten jemanden in Verzug zu setzen/in Verzug zu gelangen

-Durch Mahnung
-Durch Ernsthafte Zahlungsverweigerung d. Schuldners
-Durch Überschreiten des Leistungszeitpunktes
-Durch 30 Tage Regelung(bei Geldforderung)
-Durch Selbstmahnung

Diskussion