Teil 3

Rechtskunde BGB 2

Verzug als Leistungsstörung eines Vertrages:
Vorgehensweise- 3 Möglichkeiten
Folgen davon

-Mahnung
-Fixtermin
-30 Tage Regelung(Hinweis auf ordnungsgemäßer Rechnung erforderlich)
 
Somit
-Risikoübergang
-Zurückbehaltungsrecht
-Rücktritt, wenn Nachfrist verstrichen
Voraussetzung Rücktritt: Berechtigte hat deutlich gemacht, dass er nach Fristablauf kein Erfüllungsinteresse mehr haben wird
 
Dann..
Evtl. Schadenersatz bei Verschulden aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit
 
 
 

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