Zivil, ZV, GBO und Kosten

ZV: Schlüssigkeitsprüfung PfÜB

Prüfung, ob der Schuldner nach den Angaben des Gläubigers rechtstheoretisch gegen den Drittschuldner einen Anspruch hat

die dem Schuldner zustehende Forderung darf nicht unpfändbar sein, § 851 I ZPO

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