Geschäftsvorfälle im Einzelhandel

Einträge in das Handelsregister können rechtsbekundend oder rechtserzeugend sein. Was bedeutet das? 

Rechtsbekundende Einträge 

  • auch deklaratorisch genannt 
  • Tatsachen werden eingetragen,  die vorher gültig waren,  wie die Prokura 
Rechtsbeugend 
  • Fälle, die erst durch die Eintragung rechtsgültig werden 
  • Z.B. Formkaufleute 

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