3_Gebühren

sonstige Fortführungen
z.B. Grenzvermessung, Gebäudeeinmessung, ...

Tarifstelle 5.2
 
a) Für die Übernahme einer Grenzvermessung gemäß Tarifstelle 4.1.4
(einschließlich des Nachholens
zurückgestellter Abmarkungen)
Gebühr: 320 Euro sowie zusätzlich 10 Euro je Abmarkung (einschließlich der amtlichen Bestätigung)
gemäß § 20 Absatz 1 VermKatG NRW
Anschließend ist die Tarifstelle 1.5 (Wertstufe) anzuwenden.

b) Für die Übernahme von sonstigen Unterlagen in das Liegenschaftskataster auf Grund von
Gebäudeeinmessungen, Urteilen etc.
Gebühr: keine

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