3_Gebühren

Werden Kosten erhoben, wenn die Behörde unzuständig  ist oder ein Antrag zurückgenommen wird?

Unzuständigkeit der Behörde
-> weder Gebühren/ Auslagen, falls bei Ablehnung des Antrags noch nicht begonnen wurde
Zurücknahme eines Antrags auf Vornahme einer Amtshandlung (Antrag ist noch nicht beendet)
-> Gebühr ermäßigt sich um 1/4
-> Kann bis auf 1/4 ermäßigt werden/ befreit werden, falls Billigkeit (soziale Härte)

Diskussion