Bautechnische Grundlagen

02-Grundlegende Planungsrichtlinien im Hochbau, Ohne Übungen

Wann dürfen Bauprodukte verwendet werden? Welche Bauprodukte bedürfen für ihre Verwendung eines Übereinstimmungsnachweises? Welche Arten gibt es?

Geregelte und nicht geregelte Bauprodukte dürfen verwendet werden, wenn (..) das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) tragen.
 
Bauprodukte, (..) die in der Bauregelliste A Teil 1 –3 (..) genannt sind (..), bedürfen für ihre Verwendung eines Übereinstimmungsnachweises. Wenn diese bestätigt ist, dürfen die das Übereinstimmungszeichen tragen (-> "Ü-Zeichen").
 
Die jeweils erforderliche Art dieses Nachweises ist in Spalte 4 bzw. Spalte 5 bestimmt:
  • Übereinstimmungserklärung des Herstellers (ÜH),
  • Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP) oder
  • Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle (ÜZ).

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