Unerlaubte Handlungen

Wie erfolgt die Prüfung einer Gebrauchsbeeinträchtigung als Eigentumsverletzung?

Drei Kriterien werden hierfür angewendet: 
 
1. Auswirkung
2. Dauer
3. Anlass 
 
Bei einer Gesamtbetrachtung dieser drei Kriterien muss die Gebrauchsbeeinträchtigung von der Schwere her einem Sachentzug gleichkommen.

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