Unerlaubte Handlungen

Wann ist der Eingriff in den Gewerbebetrieb betriebsbezogen?

Hintergrund: Dieses Institut wurde geschaffen um dem besonderen Schutzbedürfnis des Gewerbebetriebs Rechnung zu tragen. Für die Privilegierung muss daher ein Eingriff gegen den Gewerbebetrieb als solchen gegeben sein.

Betriebsbezogen sind nur solche Eingriffe, die sich gegen den Betrieb als solchen richten und nicht nur vom Betrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betreffen.
 
 
Merksatz: "Dummer Zufall?"

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