RÜ Check Wiederholungsfragen 2014 1. Quartal

Strafrecht

Woraus leitet sich der Nemo-tenetur-Grundsatz ab und wovor schützt er?

Nach allgemeiner Ansicht genießt der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit auch ohne ausdrückliche Regelung Verfassungsrang. Überwiegend wird er aus der Menschenwürde gemäß Art. 1 GG und dem Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitet. Hiernach schützt dieser Grundsatz jedoch nur vor dem Zwang zur aktiven Mitwirkung am Strafverfahren, nicht aber auch umfassend vor der Verpflichtung zur Duldung von Ermittlungshandlungen und der Anwendung von Täuschungen seitens der Ermittlungsbehörden. (RÜ 2/2014, S. 110)

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