II. Rep Staatshaftung

Schemata

VSS 
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch 

1. Rechtsgrundlage 
a) Spezialgesetz: 
§ 49 a VwVfG 
§ 20 HKostG 
b) Gewohnheitsrecht:
allgemeiner öff-rechtl. Erstattungsanspruch 
 
2. Vorraussetzungen 
a) öff-recht. Rechtsbeziehung 
b) Vermögensverschiebung (etwas erlangt) 
c) durch Leistung oder in sonstiger Weise 
d) ohne Rechtsgrund ( VA, ör Vertrag, Gesetz, ör GoA) 
    -> auch rechtswidriger VA bildet Rechtsgrund, solange er
        bestandskräftig ist 
 
3. Rechtsfolgen 
Herausgabe ggf. Wertersatz 
 
-> Staat kann sich gegenüber dem Bürger nicht auf Entreicherung berufen 

Diskussion