Unerlaubte Handlungen

Nenne etwas relevantes über § 10 Abs. 2 StVG.

- Es ist keine eigene Anspruchsgrundlage, sondern muss immer iVm § 7 o. 18 StVG geprüft werden. 
 
- Er ist Wortgleich mit § 844 Abs. 2 BGB.
 
- 10 II ist Ersatzanspruch bei Getöteten.

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