Unerlaubte Handlungen

Was ist bei Verhaltensnormen iRd. Schutzzwecks der Norm in Verbindung mit 823 II zu beachten?

Alle Verhaltensnormen (nur materielle), die einen Pflichtwidrigkeitszusammenhang begründen sind gleichzeitig auch Schutzgesetze iSd. § 823 II BGB.

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