Unerlaubte Handlungen

Ist § 831 BGB eine Anspruchsgrundlage?

Bei § 831 handelt es sich fast immer um eine eigene Anspruchsgrundlage. Es gibt nur einen Fall, in welchem der § 831 zu einer reinen Zurechnungsnorm wird. 

Dies ist der Fall der Zurechnung eines Verhaltens einer Hilfsperson im Rahmen des Mitverschuldens nach § 245 II S. 2 BGB.

Diskussion