Unerlaubte Handlungen

Wie ist eine gestörte Gesamtschuld abstrakt in der Klausur darzustellen? Auch am Beispiel von unerlaubten Handlungen Fall 12. DA war dem Kind ein Grabstein auf das Bein gefallen. Der Vater hatte zugeguckt und nicht aufgepasst. Der Anspruch des K ist nach 86 I VVG auf die Versicherung übergegangen, welchen K gegen B (Bestattungsmensch) und V hatte.

 
1) Anspruch gegen den Schuldner prüfen. Zunächst wurder der Anspruch gegen B geprüft. Hierbei wurde auf Rechtsfolgenseite geguckt ob man das Mitverschulden des Vaters miteinbeziehen muss. Aber K hatte es sich nicht zuzurechnen.  
 
2) Nachdem der Anspruch gegen B komplett durchgeprüft war, hat man gesagt, dass der Anspruch jedoch nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs zu kürzen sein könnte. 

3) Dazu müsste dann eine gestörte Gesamtschuld vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Gläubiger mehrere Schuldner hat, die an sich gesamtschuldnerisch haften würden, von denen aber einer - kraft Gesetzes oder durch Vertrag- privilegiert ist. D.h. Inzidentprüfung des GS 2. Bei uns war das der V. 
 
5) Anspruch GS 2 nicht durchsetzbar. Bei uns wegen 86 III VVG. Der den Vater aufgrund des häuslichen Friedens privilegiert. 
 
6) Lösungsmöglichkeiten
 
7) i.E. überzeugt die Möglichkeit, wonach der Anspruch der Versicherung gegen den GS 1 von anfang an zu kürzen ist, was dann auch so gemacht wird. 

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