Unerlaubte Handlungen

Was sind die Voraussetzungen des § 1004 Abs.1 S.1 BGB und S. 2?

- Beseitigungsanspruch:
 
a) Es muss eine Rechts(gut)verletzung vorliegen.
 
b) Der Anspruchsgegner muss die Verletzung verursacht haben, und somit Störer sein.
 
c) Es darf keine Duldungspflicht aus § 1004 Abs. 2 BGB bestehen.
 
d) Rechtsfolge ist ein Anspruch auf Beseitigung.
 
- Unterlassungsanspruch: Es muss zusätzlich eine konkrete Wiederholungsgefahr bestehen.
 
 

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